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Aufklärungsarbeit

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Wer erhält die Begabungsförderung ?

Aufklärungsarbeit

„Durch Ersatzdienste erfahre ich keine Wertschätzung!“

  • begabte Krippenkinder ab 2 Jahren,   

  • begabte Kindergartenkinder,

  • begabte Vorschulkinder,        

  • begabte Grundschulkinder

  • Kinder, die einen IQ-Test absolviert haben und einen IQ über 120 vorweisen

  • Familien, die von einer Fachperson (z.B. Gesundheitsamt, Arzt/Ärztin, Präventive Fachberatung, Schulpsychologe/in, Logopäde/in, Ergotherapeut/in, Erzieher/in, Lehrer/in) auf eine Begabungsförderung hingewiesen wurden

  • Kinder, die bereits eine Akademie für (Hoch)begabte besucht haben

  • Kinder, deren Geschwister bereits eine Akademie für (Hoch) begabte besucht haben

  • Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen, die in meiner Praxis eine Erstberatung in Anspruch nehmen

  • An Schulen bei

    • Schulkonferenz

    • Elternvertretersitzung

    • Elternabend

  • Im Kindergarten bei

    • Dienstbesprechung

    • Elternbeiratsitzung

  • In der Gemeinde, in der Stadt

    • An Gemeinderatsitzung

  • In der Kirche bei

    • Kirchenratsitzung

  • Für Einrichtungen in sozialen Diensten

    • Im persönlichen Gespräch

  • Für Tagesmüttervereine

    • Bei Fortbildung

  • Das sortieren von alten Zeitungen

  • Schränke aufräumen und Pflanzen versorgen

  • Besorgungen für den/die Erzieher/in, Lehrer/in machen

  • Die Rolle des Hausmeisters, der Sekretärin, der Bibliothekarin  übernehmen

  • Mitschülern während des Unterrichts Nachhilfe geben

  • Klassenarbeiten und Hausaufgaben von Mitschülern korrigieren

  • Wiederholen derselben Aufgabe (statt 5x das 1x1 gleich 20x)).

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